Herzlich willkommen

Als eines der fünf für den evangelischen Religionsunterricht zuständigen Kirchlichen Schulämter der EKHN ist das Kirchliche Schulamt Wiesbaden zuständig für die Schulen im Aufsichtsbereich der Staatlichen Schulämter für
- die Stadt Wiesbaden und den Rheingau-Taunus-Kreis
- den Main-Taunus-Kreis
- den Landkreis Marburg-Biedenkopf
- den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg
- den Landkreis Waldeck-Frankenberg
- den Schulaufsichtsbereich Arnsberg (Nordhein-Westfalen)
In diesen Zuständigkeitsbereich gehören nur diejenigen Schulen, die innerhalb dieser Kreisgrenzen und gleichzeitig auf dem Kirchengebiet der EKHN liegen. Kirchlich handelt es sich dabei (ganz oder teilweise) um die Schulen in den Dekanaten Biedenkopf, Dillenburg, Gladenbach, Herborn, Weilburg, Runkel, Bad Schwalbach, Idstein, Wiesbaden und Kronberg.
Für die religionspädagogische Beratung sowie Fort- und Weiterbildungsangebote im Bereich des Kirchlichen Schulamtes Wiesbaden steht die Regionalstelle Herborn des Religionspädagogischen Instituts (RPI) der EKHN zur Verfügung.
Informationen zu rechtlichen und organisatorischen Fragen rund um den Religionsunterricht
Als Kirchliches Schulamt nehmen wir folgende Aufgaben wahr:
1. Zusammenarbeit mit staatlicher Schulaufsicht und Schulen:
- Koordinationsgespräche mit Schulämtern und Beauftragten der römisch-katholischen Bistümer
- Unterstützung bei der Suche nach Religions-Lehr- und Vertretungskräften
- Einsichtnahme in RU und Konfirmandenarbeit
- Entscheidung bei Anträgen auf Bildung konfessionell gemischter Lerngruppen im RU
- Förderung regionaler Kooperationen von Kirche und Schule
- Kirchliche Verantwortung für regionale Bildungspläne und Schulentwicklung
2. Religionslehrkräfte
- Bevollmächtigungstagungen
- Mitwirkung bei zentralen Bevollmächtigungsgottesdiensten
- Genehmigung kurzzeitiger Vertretungen im Religionsunterricht
- Vorbereitung / Vermittlung kirchlicher Zustimmungen zur Erteilung von RU
- Beratung über die besonderen Rechte und Pflichten von Religionslehrkräften
- Beratung über die Stellung des Religionsunterrichts an der Schule
3. Gestellungsverträge
- Vermittlung hauptamtlicher Gestellungsverträge (Schulpfarrstellen)
- Vorbereitung von Schulseelsorge-Aufträgen für Religionslehrkräfte und Geistliche
- Kirchliche Fach- und Dienstaufsicht über hauptamtliche Schulpfarrerinnen und Schulpfarrer und alle mit Schulseelsorge Beauftragten
- Durchführung von Dienstversammlungen und Dienstgesprächen
- Verantwortung für die einjährige Professionalisierung neu eingestellter Schulpfarrerinnen und Schulpfarrer
- Einsatz der Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrer im schulischen Religionsunterricht (im Benehmen mit Dekanin bzw. Dekan)
- Entscheidung über Anträge von Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrern auf Entpflichtung oder Umverteilung von Religions-Pflichtstunden
4. Zusammenarbeit mit Propsteien und Dekanaten
- Kooperation bei (Schul-)Visitationen und in Personalfragen
- Information über Schulrechts- und bildungspolitische Grundsatzfragen
- Beratende Mitgliedschaft in den Dekanatssynoden
- Kooperation mit den Dekanatsbeauftragten für Religionspädagogik
5. Beurteilungen und Personalentwicklung
- Unterrichtsbesuch und religionspädagogisches Votum zur Ernennung zur Pfarrerin bzw. zum Pfarrer der EKHN auf Lebenszeit und zur Zuerkennung der Bewerbungsfähigkeit
- Unterrichtsbesuch und Votum bei Bewerbungen um Aufnahme der Interessiertenliste für eine hauptamtliche Schulpfarrstelle
- Teilnahme an theologischen Prüfungen im Rahmen der Staatsexamina für das Lehramt
Struktur und Aufgaben von Kirchlichen Schulämtern und Religionspädagogischem Institut sind in einer Rechtsverordnung geregelt, die hier zum Download bereit steht.