Das Kirchliche Schulamt Wiesbaden
Als Kirchliches Schulamt nehmen wir folgende Aufgaben wahr:
1. Zusammenarbeit mit staatlicher Schulaufsicht und Schulen:
- Koordinationsgespräche mit Schulämtern und Beauftragten der römisch-katholischen Bistümer
- Unterstützung bei der Suche nach Religions-Lehr- und Vertretungskräften
- Einsichtnahme in RU und Konfirmandenarbeit
- Entscheidung bei Anträgen auf Bildung konfessionell gemischter Lerngruppen im RU
- Förderung regionaler Kooperationen von Kirche und Schule
- Kirchliche Verantwortung für regionale Bildungspläne und Schulentwicklung
2. Religionslehrkräfte
- Bevollmächtigungstagungen
- Mitwirkung bei zentralen Bevollmächtigungsgottesdiensten
- Genehmigung kurzzeitiger Vertretungen im Religionsunterricht
- Vorbereitung / Vermittlung kirchlicher Zustimmungen zur Erteilung von RU
- Beratung über die besonderen Rechte und Pflichten von Religionslehrkräften
- Beratung über die Stellung des Religionsunterrichts an der Schule
3. Gestellungsverträge
- Vermittlung hauptamtlicher Gestellungsverträge (Schulpfarrstellen)
- Vorbereitung von Schulseelsorge-Aufträgen für Religionslehrkräfte und Geistliche
- Kirchliche Fach- und Dienstaufsicht über hauptamtliche Schulpfarrerinnen und
- Schulpfarrer und alle mit Schulseelsorge Beauftragten und Durchführung von Dienstversammlungen und Dienstgesprächen
- Verantwortung für die einjährige Professionalisierung neu eingestellter Schulpfarrerinnen und Schulpfarrer
- Einsatz der Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrer im schulischen Religionsunterricht (im Benehmen mit Dekanin bzw. Dekan)
- Entscheidung über Anträge von Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrern auf Entpflichtung oder Umverteilung von Religions-Pflichtstunden
4. Zusammenarbeit mit Propsteien und Dekanaten
- Kooperation bei (Schul-)Visitationen und in Personalfragen
- Information über Schulrechts- und bildungspolitische Grundsatzfragen
- Beratende Mitgliedschaft in den Dekanatssynoden
- Kooperation mit den Dekanatsbeauftragten für Religionspädagogik
5. Ausbildung und Personalentwicklung
- Vorsitz im religionspädagogischen Teil des Zweiten Theologischen Examens
- Unterrichtsbesuch und religionspädagogisches Votum zur Ernennung zur Pfarrerin bzw. zum Pfarrer der EKHN auf Lebenszeit und zur Zuerkennung der Bewerbungsfähigkeit
- Unterrichtsbesuch und Votum bei Bewerbungen um Aufnahme der Interessiertenliste für eine hauptamtliche Schulpfarrstelle
- Teilnahme an theologischen Prüfungen im Rahmen der Staatsexamina für das Lehramt